Direkt zum Hauptbereich

Was die EL-Revision fürs Portemonnaie der Senior*innen bedeutet - das müssen Sie und Ihre Angehörigen wissen

Seit Anfang 2021 gelten im wichtigsten Sicherungsnetz für ältere Menschen in der Schweiz neue Spielregeln: Senior*innen mit kleinen und mittleren Vermögen müssen dieses ausgeben, wenn sie vom Staat mit Ergänzungsleistungen – kurz EL – unterstützt werden wollen. Die EL-Revision ist in erster Linie eine Sparmassnahme – 400 Millionen Franken soll die öffentliche Hand im Jahr 2030 laut Bundesamt für Sozialversicherungen einsparen. Von dieser Revision sind vor allem fragile ältere Menschen mit hohen Betreuungs- und Pflegekosten betroffen.

Folgende fiktive Beispiele zeigen, wie sich die Sparmassnahmen auf den finanziellen Spielraum der Senior*innen auswirken.


Wenn Sie nicht wissen, was EL sind und was sich Anfang Jahr geändert hat: Klicken Sie auf die blauen Pfeile. Für die schnellen Leser*innen erklärt die Grafik zudem, wer von der Reform profitiert und wer verliert.


Die EL zur AHV erfüllen zwei Hauptzwecke für Senior*innen:
(1) Wenn das Einkommen im Alter nicht reicht, um die eigene Existenz zu sichern, helfen die EL den Lebensbedarf zu finanzieren.
(2)  Wenn die Kosten für Betreuung und Pflege im Alter steigen, helfen die EL den fragilen Senior*innen, diese zu tragen.
Die EL sind also materielle Grundsicherung und eine Art Betreuungs- und Pflegeversicherung in einem.

Wie wirkt sich die Revision aufs Budget der Senior*innen aus? 
Zwei fiktive Beispiele zeigen, wer nach der Revision mehr und wer weniger Geld im Portemonnaie hat. Klicken Sie auf Herrn Karlen und Frau Meier, um mehr zu erfahren: 

Die Situationen von Herrn Karlen und Frau Meier zeigen, dass die Revision vor allem auf Kosten der Senior*innen mit kleinen und mittleren Vermögen spart. Während Herr Karlen in einigen Kantonshauptorten von höheren Mietzinsbeiträgen der revidierten EL profitiert, verliert Frau Meier mit der Revision und mit ihr alle Pflegeheimbewohner*innen  unabhängig davon, wo sie lebt.

Die Mittelschicht geht leer aus
Für Pflegeheimbewohner*innen, die der Mittelschicht angehören, ist der Verlust am grössten: Obwohl sie in einigen Kantonshauptorten sehr viel für Betreuung, Pflege und Hotellerie im Pflegeheim bezahlen, bekommen sie nach der Revision keine EL mehr. Bis anhin hat rund die Hälfte aller Pflegeheimbewohner*innen EL erhalten: Das wird sich in den nächsten Jahren ändern. Die EL übernehmen nur noch für Menschen mit weniger als 100'000 Franken Vermögen ihre Betreuungs- und Pflegeversicherungsfunktion. 

Die EL sind keine Sozialversicherung, wie es beispielsweise die Arbeitslosen- und die Krankenversicherung sind. Die EL übernehmen Kosten nur bei ausgewiesenem Bedarf. Das heisst, die Senior*innen müssen belegen, dass sie die Kosten mit ihrem aktuellen Einkommen und Vermögen nicht selbst tragen können. Sozialversicherungen bezahlen bei eingetretenem Risiko – im Fall der genannten Versicherungen sind das die Risiken Arbeitslosigkeit und Krankheit. Wie viel diese Sozialversicherungen bezahlen, hängt vom versicherten Risiko ab und nicht von der aktuellen finanziellen Situation der Versicherten. Die Arbeitslosenversicherung versichert das Erwerbseinkommen und die Krankenversicherung Krankheitskosten, unabhängig davon, ob die Versicherten Vermögen haben, mit dem sie den Ausfall oder die neu anfallenden Kosten selbst tragen könnten.

Die EL hingegen übernehmen die Kosten für Betreuung und Pflege nur für Menschen mit wenig Vermögen  mit der Revision können nochmal weniger von dieser Versicherungsfunktion profitieren als vor der Revision.


Damit muss ein noch grösserer Teil der Senior*innen die Betreuung im Alter ganz selbst bezahlen. Und das, obwohl die Senior*innen in der Schweiz im Vergleich zu jenen in anderen OECD-Ländern bereits heute einen sehr grossen Teil der Gesundheitskosten selbst bezahlen. 

Die Botschaft ist klar: Unterstützung im Alter liegt in der Verantwortung der älteren Menschen selbst. Entweder sie organisieren sich möglichst lange selbst daheim  mit der unbezahlten Betreuung der Familienangehörigen  oder sie organisieren sich professionelle Unterstützung. Dafür müssen sie aber tief in die Tasche greifen. Gerade im Pflegeheim schmilzt dadurch so manches Vermögen rasch dahin. Die Revision der Ergänzungsleistungen hat diesen Mechanismus noch einmal verstärkt.

Kommentare

  1. das finde ich also eine sehr spannende Darstellung. Wie kann ich mein Vermögen im Alter schützen, damit ich noch etwas vererben kann?

    AntwortenLöschen

Kommentar veröffentlichen